Geistiges Eigentum
Geistiges oder gewerbliches Eigentum?
Geistiges Eigentum umfasst eine Reihe von Rechten im Zusammenhang mit immateriellen Schöpfungen. Das gewerbliche Eigentum stellt neben dem Urheberrecht eine der beiden Rechtsbereiche des geistigen Eigentums dar.
Rechte des gewerblichen Eigentums, auch genannt gewerbliche Schutzrechte, gewähren ein Ausschließungsmonopol für technische Innovationen (Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutz, usw.), Formschöpfungen (Designs) und Unterscheidungszeichen (Marken, Handelsnamen, geographische Herkunftsbezeichnungen, usw.).
Teilen auf: